Brutto = Netto ???

Der Wunsch jeden Arbeitgebers und Arbeitnehmers ist es, so wenig Kosten wie möglich bzw. Abzüge zu haben.

Im sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis gibt es attraktive steuerwirksame Möglichkeiten aus einem bestehendem Brutto-Bestandsgeld Leistungen wie Alters­vorsorge, Absicherung gegen Berufs­unfähig­keit, Wertgutscheine oder Sachprämien umzuwandeln ohne dass man sein aktuelles Nettoeinkommen reduzieren muss.

Im Bereich der betrieblichen Alters­vorsorge kennen Sie sicherlich die Möglichkeit der Entgeltumwandlung mit einem Einsparpotential > 50%. Die wird durch die Einsparung von Sozialverischerungsbeiträgen und Lohnsteuer erreicht.

Bei einer Entgeltoptimierung werden im Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und bestimmten Dienstleister, unter Berücksichtigung der aktuellen steuerlichen Gesetzeslage und Genehmigung des Finanzamtes, zusätzliche Leistungen für den Arbeitnehmer generiert, ohne dass der Arbeitgeber mehr Gehalt zahlen muss und ohne dass der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Nettogehaltes verzichtet muss.

Neugierig? Kontaktieren Sie uns und wir zeigen Ihnen diese Möglichkeit auf.


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